Wenn sich der Ärger etwas abgekühlt hat zunächst ein sachliches Gespräch mit der Lehrerin suchen- wenn sich alles bestätigt, dann erst zum Schulleiter gehen, um ein Gespräch zu führen.

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Ja, je nach Bundesland ist die Wiederholung einer Klassenstufe möglich. In NRW benötigt man für die Wiederholung in der Jahrgangsstufe 1./2. allerdings die Einverständnisse der Eltern. Diese ist meist gefordert (je nach Bundesland unterschiedlich).

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