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Ja, je nach Bundesland ist die Wiederholung einer Klassenstufe möglich. In NRW benötigt man für die Wiederholung in der Jahrgangsstufe 1./2. allerdings die Einverständnisse der Eltern. Diese ist meist gefordert (je nach Bundesland unterschiedlich).
Ja, je nach Bundesland ist die Wiederholung einer Klassenstufe möglich. In NRW benötigt man für die Wiederholung in der Jahrgangsstufe 1./2. allerdings die Einverständnisse der Eltern. Diese ist meist gefordert (je nach Bundesland unterschiedlich).