Ich habe einen Mietvertrag vorliegen in dem folgendes steht : "Das Mietverhältnis beginnt frühestens am 01.01.2017, bzw. nach Fertigstellung der Wohnung. Den Mietern ist bekannt, dass es sich um einen Neubau Erstbezug handelt und eine Verzögerung der Fertigstellung möglich sein kann. Dies begründet nicht die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter. Kleinere Restarbeiten sind auch nach Mietbeginn noch möglich. Dies ist kein Grund zur Mietminderung. Den Mietern ist bekannt, dass es bei der Fertigstellung der Außenanlagen Verzögerungen geben kann. Dies ist ebenfalls kein Grund zur Mietminderung."

Allderding lebe ich in einer Mietwohnung, die ich ensprechend kündigen müsste, weil ich nicht zwei Mieten zahlen kann. Was kann ich tun, wenn die Wohnung nicht ab 1.1. 17 fertig ist?