Wir wohnen in einem 9-Parteienhaus und haben mit dem Nachbarhaus einen gemeinsamen Hinterhof, in dem sich ein paar Parkplätze, Wäscheplatz, Fahrradständer und Sandkasten befinden. Bisher war in der Durchfahrt zum Hof ein Tor. Dieses hatte nach meiner Einschätzung nur eine lose Türklinke, wurde jetzt aber vom Vermieter entfernt, mit der Begründung die Reparatur sei ihm zu teuer und es würde eh meist offen stehen. Allerdings kommt die Wohnungsgesellschaft nicht nachts, wo immer geschlossen ist und auch tags, wenn die Kinder im Hof spielen war das Tor immer eine große Hilfe. Darf der Vermieter das Tor einfach ersatzlos streichen? Wie könnte man vorgehen?