Ich (weiblich) hatte eine kleine Auseinandersetzung mit einer Bekannten. Daraufhin hat mich ihr Freund mit der flachen Hand ziemlich heftig ins Gesicht geschlagen, man hat sogar seinen Handabdruck auf meiner Wange gesehen. Ich hatte starke Schmerzen und war völlig geschockt, worauf ich meine Bekannte mit den Worten "fu?king slu?" beleidigt habe. Diese Beleidigung ist mir nur herausgerutscht, ich habe ich mich direkt darauf mehrfach dafür entschuldigt und um Verzeihung gebeten.

Der Freund meiner Bekannten, welcher dabei war, hat mich darauf noch einmal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.

Könnte ich aufgrund der Beleidigung angezeigt werden und würde das in meiner Polizeiakte auftauchen?

Kann ich für die Beleidigung rechtlich belangt werden? Ich hätte sie nicht beleidigt, wenn ich vorher nicht bereits einen Schlag ins Gesicht bekommen hätte.

Ist meine Beleidigung eine Rechtfertigung für den Freund meiner Bekannten mich zu schlagen? Macht die Beleidigung Gewalt gegen mich weniger schlimm?

Wenn ich zur Polizei gehe und den Freund meiner Bekannten wegen leichter Körperverletzung anzeige, werde ich dann für die Beleidigung meinerseits bestraft?

Vielen Dank!