Meine frage bezieht sich auf das Bauamt / Bereich Nutzungsänderung. Im Eigenheim sollte im kellerraum ein Hundesalon eingerichtet werden.Ich habe alle Anträge zusammen mit meinem Bauzeichner eingereicht und auch alle Brandschutzverordnungen berücksichtigt. Es erfolgte eine Ablehnung seitens des Bauamts ,da sich die Imobilie im Wohngebiet befindet. Das heißt für mich ein Ladenlokal anmieten , dieses wäre mit monatlichen Mehrkosten die nicht unerheblich sind verbunden, dies muss ich akzeptieren. Mein Bauzeichner und ich war aber denoch verwundert, da wir davon ausgingen das die Genemigung kein problem wäre. Denn im gleichen Ort, sogar ein reines Wohngebiet wird seit geraumer Zeit ein Hundesalon im Eigenheim / Keller betrieben. Auf meine Frage weshalb dort eine Genemigung erteilt ist, sagte man mir die Dame würde den Raum ohne Genemigung betreiben das wäre dem Bauamt auch bekannt, aber man hätte sie bisher einfach machen lassen, obwohl keine Brandschutzauflagen eingehalten werden.Und es läge im Ermessen das Bauamtes ob sie das untersagen oder nicht, das ginge mich nichts an.

Nun stellt sich mir die Frage ob in diesem Fall nicht das Wettbewerbsrecht greift? Darin heißt es doch jeder muss die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen haben. Ich habe eine hohe Ladenmiete, und die Dame praktiziert , alles kostengünstig zu hause , ohne Genehmigung. Weiß jemand wie ich nun weiter vorgehen kann? LG