Sehr geehrte Damen u. Herren,

ich wurde im Mai 2012 fristlos,wahlweise fristgerecht gekündigt.Natürlich habe ich per Anwalt sofort Kündigungsschutzklage erhoben.

In der ersten Verhandlung im Oktober habe ich bereits juristisch Recht bekommen.Weder die fristlose noch die fristgerechte Kündigung ist wirksam.

Nach der gewonnenen 1 Instanz habe ich natürlich wieder meine Arbeit angeboten.Der Arbeitgeber sagt,er wolle mich erstmal nicht arbeiten lassen.Er wolle auf das schriftliche Urteil warten u. zieht es evt. in erwägung in Berufung zu gehen.

Sollte der Arbeitgeber wirklich in Berufung gehen,zieht sich das ganze Verfahren noch in die Länge.

Meine Fragen:

  1. Wenn nun das schriftliche Urteil erfolgt ist und der Arbeitgeber tatsächlich in Berufung geht,ist dann der Arbeitgeber verpflichtet schon mal die Vorrauszahlungen die an mich gezahlt worden sind wieder zurück an die Agentur für Arbeit zu zahlen???

  2. Sollte der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sein,denke ich das mir schon ab Mai 2013 Harz 4 droht...Oder? Sollte der Arbeitgeber in Berufung gehen,habe ich gehört das es nochmal bis zu 12 Monate dauern kann,bis die 2 Instanz abgeschlossen ist.

Ich hoffe auf Antworten u. Hilfen.

Mit freundlichen Grüßen