Folgender Hintergrund: Gewerbemietvertrag (kein Arzt, Versicherung oder Bank). Miete wurde bisher incl. Umsatzsteuer an den Vermieter überwiesen.

Dieser hat optiert und möchte nun, das wir die Netto-Miete ihm und die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt (unter Angabe seiner Steuer-Nummer) abführen.

Ist das erlaubt?

Die Vorsteuer aus der Miete wurde bisher mit unseren Umsätzen verrechnet. Wie wird Sie nun verbucht? Ist unsere Zahlung an das FA schuldbefreiend? Auf Nachfrage beim FA haben wir nur die Auskunft erhalten, das das unüblich ist.

Wie sollen wir am besten verfahren? Auf was müssen wir achten?