Das kommt jetzt evtl etwas spät. Aber ich versuche es mal trotzdem.

Wirbellose stehen in Deutschland nicht unter Meldepflicht. Zumindest in vielen Bundesländern. Cetonia aurata ssp. stehen unter Schutz. Allerdings ist dieser national begrenzt (Cetonia aurata ssp. sind nicht im CITES-Abkommen aufgeführt). Das heißt, dass man Cetonia aurata ssp. halten darf, wenn diese einer legalen Quelle entstammen. Ich habe Nachzuchten aus dem europäischen Ausland erhalten. Diese sind legal und ich kann die Herkunft meiner Tiere belegen. Damit sind diese auch legal und ich darf sie legal mit Herkunftsnachweis weitergeben.

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