Hi... erzähle kurz mal meine Situation. Mein Freund wurde durch seine Straftaten (1,5 Jahre Verurteilung, jedoch durch OV erledigt) 2004 trotz Ehe mit einer Deutschen und Kind für 2 Jahre in die Türkei abgeschoben. Nach Wiedereinreise 2007 wurde er wieder straffällig (BTM) und zu 6 Jahren 9 Monaten verurteilt. Er ist nun seit 2007 in Haft. 2009 hat er das erste Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen und wir haben natürlich gleich einen Anwalt eingeschaltet. In dieser Zwischenzeit wurde die Scheidung eingereicht, jedoch noch nicht vollzogen. Nach mehreren VPK´s (Vollzugsplankonferenz) der JVA wurde nun entschieden, dass er dieses Jahr im Oktober wenn es so weiter gut läuft endlich Lockerungen bekommt. Das Ausreiseverfahren ist mittlerweile schon beim Verwaltungsgericht und nun steht der Gerichtstermin auch schon fest! Nun ist meine Frage...besteht überhaupt die Chance diese Klage zu gewinnen??? Er hätte nach Lockerungen einen sicheren Ausbildungsplatz, aber da er keine Arbeitserlaubnis hat ist es ja gar nicht möglich sie anzutreten: Des weiteren hat er einen etwas "kranken" Sohn! Ich habe zwar die Befürchtung das die Chancen sehr schlecht stehen, aber wollte mir trotzdem mal andere Meinungen einholen! Vielen Dank im Voraus...