Hallo, ich hoffe, dass mir hier möglichst zeitnah geholfen werden kann. Meine Frage ist an die BWLer da draußen gerichtet.

Wenn von der "Bezahlung einer Tilgungsrate für ein Darlehen" die Rede ist, hat das dann für die Kosten- und Leistungsrechnung einen Kostencharakter (Grund-,Zusatz,Anders-) oder ist das als neutraler Aufwand zu führen?

Grüße beck1899