Ich und mein Bruder befinden uns in einer Erbengemeinschaft bei der es um ein Haus geht. Ich und meine Familie leben in diesem Haus. Mein Sohn im Keller, ich, meine Frau und meine Tochter im ersten Stock und im Erdgeschoss ist eine leerstehende Wohnung. Da ich mit meinem Bruder momentan auf Kriegsfuß stehe und ich nicht möchte dass er nach Lust und Laune in unser Haus kommt wollte ich fragen ob ich das Schloss der Haustür (nicht die Schlösser der Türen der einzelnen Stockwerke) auswechseln kann, sodass ich nachts wieder gut schlafen kann.