Darf der Arbeitgeber bestimmen in welchen Vertrag er die vermögenswirksamen Leistungen einzahlt?
Der Arbeitgeber hat mit meinen vermögenswirksamen Leistungen eine Direktversicherung abgeschlossen. Damit war ich nicht einverstanden. Ich hätte die Anlageform lieber selbst gewählt, da ich beim Abschluss bereits 54 Jahre alt war. Darf der Arbeitgeber bestimmen, in welchen Vertrag eingezahlt wird?
Obst,
Oktoberfest,
Vermögenswirksame Leistungen