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Hallo,
generell, wenn die Fenster 2021 gekauft und eingebaut wurden, dann sollte hier durchaus noch ein Anspruch auf Reklamation gegeben sein (u.U. wäre zu klären, wann genau in 2021 der Kauf erfolgt ist, ob das schon länger als 1 Jahr her ist). Betroffen zu sein scheint vorwiegend der Bereich, der um das Scheibenpaket herum ist sowie auch bei der mittleren Scheibe. Es wäre jetzt die Frage, inwieweit dies Auswirkung auf bspw. die Dichtigkeit des Fensters hat - wenn da Wasser zwischen Dichtung und Rahmen eindringen kann, ist das eher schlecht. Teilweise sieht die Dichtung etwas ausgeblüht aus, was generell schon ein Hinweis auf Feuchtigkeit sein kann, aber eigentlich nicht bei ausgehärteten Fugen auftritt. Teilweise sieht die Fuge etwas spröde oder ausgehärtet aus, was auf schlechteres Fugenmaterial hindeuten kann. Gerade wenn man bei Fenstern etwas sparen möchte, ist Fugenmaterial einer der Gründe dafür, warum Fenster günstiger sind.
Wir würden als Vorgehen vorschlagen: Kontaktieren Sie die Firma, über die Sie die Fenster damals bezogen haben. Das sollte also entweder der Fensterbauer sein, oder ein Handelsunternehmen, falls Sie die Fenster selbst gekauft haben. Welche Marke das ist, spielt dafür erst mal keine Rolle, die Firma sollte die Daten sicherlich noch im System haben. Direkt beim Hersteller reklamieren können Sie es eh nicht, da es ja keinen direkten Kontakt gab. Das muss der Verkäufer klären. U.U. kann es passieren, dass dies als rein optischer Schaden deklariert wird, der keine Auswirkung auf Funktion und Dichtigkeit hat. Normalerweise tendieren wir dazu, Informationen der Hersteller genauso an Kunden weiter zu reichen, da dort die erforderlichen Prüfungen vorgenommen werden und im Grunde Reklamationen auch ernst genommen werden - kein Hersteller hat ein Interesse daran, schlechte Publicity zu bekommen und jede Reklamation, so doof das klingt, hilft, Produkte und Abläufe stetig zu verbessern. Aber Sie sollten, falls das passiert, die gesamte Korrespondenz abspeichern. So haben Sie eine gewisse Absicherung für später, falls sich wider Erwarten doch andere oder Folgeschäden zeigen.