Hallo, wenn man sein Auto ohne Kennzeichen auf öffentlichem Parkgrund abstellt und dies von der Polizei "entdeckt" wird, wird ja ein roter Hinweis am Auto angebracht mit dem Hinweis, das Auto unverzüglich zu entfernen.

Auf dem Aufkleber befindet sich am Ende dieser Hinweis: "Bereits das einmalige unerlaubte Abstellen eines Fahrzeugs stellt eine mit Geldbuße bedrohte Ordnungswidrigkeit dar. Es muss mit einer Geldstrafe zwischen 350 und 1600 EURO gerechnet werden."

Weiß jemand, ob diese Geldbuße (beim Erstverweis) zwingend eingefordert wird, z. B. durch ein Anschreiben in den Folgetagen?

Danke! H.