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Antwort
Könnte ganz schön teuer bzw. Vielleicht auch unbequem auf 8 m2 werden je nach dem wie schwerwiegend die Straftat war.
Das kannst wahrscheinlich gerade nur du einschätzen.
https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsrecht/gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr#paragraph-315b-stgb
Lies dir das durch dann hast du einen Einblick.
Hoffe das warst nicht du 😂✌🏽