Hallo,

gestern ist eine Fensterscheibe in der Balkontür unserer Mietwohnung gerissen. Es sind noch alte Doppelfenster und wir hatten Durchzug. Seltsamerweise ist die äußere Scheibe gerissen; wenn die beiden Türen aneinandergeschlagen wären, hätte die innere Scheibe kaputtgehen müssen und nicht die äußere. Außerdem habe ich nichts davon gehört, dass die Türen zusammengeschlagen wären...Also meiner Meinung nach kein Eigenverschulden. Wer zahlt jetzt die Scheibe? - Wir haben soweit ich weiß keine Hausratsvers/Glasvers,eine Haftpflicht schon glaube ich. Außerdem ist eine Fensterscheibe etwas FESTES was kein Hausrat ist,oder? Ist das nicht Vermietersache? - Bzw wie kann ich das dem Vermieter erklären? Danke für die Antwort!