Ich habe ein Problem, ich bin Beschuldigte in einem Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung. Bei dem "Opfer" handelt es sich um meine Halbschwester. Die Tat an sich ist im Affekt und unter Alkoholeinfluss geschehen.

Ich selber bin Abiturientin, Bezieherin von BAFÖG, ALG 2, Kindergeld für mein Kind und bekomme noch Unterhaltsvorschuss. Nun war ich beim Rechtanwalt und habe mich beraten lassen, dieser beantragte nun Akteneinsicht.

Den Antrag auf Beratungshilfe habe ich im Nachhinein beim Amtsgericht eingereicht. Nun habe ich jedoch eine saftige Rechnung von meinem Rechtsanwalt erhalten und frage mich inwiefern und ob überhaupt die Rechtshilfe greift, da es sich ja hierbei um Strafrecht handelt...