Hallo zusammen,

ich habe ein Leasing-Fahrzeug zurückgegeben. Hierbei gab es ziemlich viel Ärger. Die Abmeldung des Fahrzeuges wurde von mir selber vorgenommen. Nun schreibt mich der Autohändler immer wieder an, dass er die Abmeldebescheinigung sowie den Fahrzeugschein erhalten möchte.

Ist es nicht so, dass die Abmeldebescheinigung bei dem Versicherungsnehmer bleibt? Und der alte Fahrzeugschein auch? Bei vielen Zulassungsstellen wird dieser doch sogar einbehalten.

Habt ihr Antworten für mich? Vielen Dank und beste Grüße

Balbina