Ich denke, die Auskunft der Dame vom Bahn-Counter ist richtig: die Zugbindung gilt nur für die Züge des Fernverkehrs. D.h., wenn man z.B. den auf der Karte eingetragenen IC, EC oder ICE verpasst hat, darf man nicht einfach mit dem nächsten IC/EC/ICE hinterherfahren, sondern muss stattdessen einen Regionalzug nehmen (Gleiches gilt, wenn man z.B. aus persönlichen Gründen früher abreisen bzw. ankommen muss).

In den Tarifbedingungen zum Sparpreis steht nämlich: "Nutzung von Zügen des Nahverkehrs ist im Vorlauf/Nachlauf " m ö g l i c h" . Dass es sich dabei um einen zeitlichen (und nicht etwa räumlichen) Vor- oder Nachlauf handeln muss, geht m. E. schon daraus hervor, dass diejenigen Strecken der gebuchten Sparpreis-Karte, die man nicht mit IC/EC/ICE zurücklegt, mit Zügen des Nahverkehrs gefahren werden m ü s s e n. Was für einen Sinn sollte dann eine Regelung machen, dass die Nutzung dieser Streckenabschnitte "m ö g l i c h" sein soll, wenn sie doch ohnehin vorgeschrieben ist?

Im Übrigen kann die Bahn doch auch kein Interesse daran haben, dass man den gebuchten IC/EC/ICE unbedingt in Anspruch nimmt. Plätze in diesen Zügen sind eher rar, und man will den zahlenden Kunden - die manchmal auch spontan einsteigen - wohl auch nicht unbedingt überfüllte Züge anbieten. Wenn der Kunde, der mit dem Sparpreisangebot zur Bahn gelockt werden soll, also (aus Bahnsicht) "zu doof" ist (oder aber auch gute Gründe dafür hat, s.o.), statt der "hochwertigen" IC/EC/ICEs nur die mittelprächtigen Nahverkehrszüge zu benutzen, ist er also "selbst schuld" bzw. lässt sich eben das "tolle" Angebot der schnellen & komfortablen Züge entgehen. (Dass es manchmal vorteilhafter sein kann, mit Regionalzügen zu fahren - beispielsweise für Radfahrer mit einstiegsfreundlichen Doppelstockzügen - steht auf einem anderen Blatt. Ich selbst kann z.B. wegen Allergien die meisten Fernverkehrszüge gar nicht nutzen, da sie nur noch Wagen mit Klimaanlagen besitzen. Bei Regionalzügen kann man diesbezüglich schon eher Glück haben).

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