Hallo!
Ich habe bei Buchbinder ein Auto der Kompaktklasse CCMR von Freitag bis Montag geliehen. Da ich selber noch Student bin und es die Reise nicht rechtfertigte habe ich eine Selbstbeteiligung von 850€ gewählt.
Freundin und ich sind über das Wochenende zu ihr nach Hause gefahren um von dort zu Bekannten mit dem Auto ihrer Eltern zu fahren. Das Auto stand somit recht lange herum.
Bei der Abgabe ist der Vermietung vorne links unten an Stoßstange (Plastik und Lack ab) eine Schramme aufgefallen.
Bei der Anmietung war es sehr heiß und sonnig wodurch ich durch den silbernen Lack geblendet war. Ich habe das Auto mehrfach von außen und innen begutachtet. Ich habe wohl den fatalen Fehler begangen mich nicht noch auf dem Boden zu legen um das Auto von unten zu betrachten.
Wir waren im Prinzip nur auf der Autobahn unterwegs und haben zu keinem Zeitpunkt wo geparkt wo man vorne Bordstein dran hatte.
Den Schaden können wir uns nur durch den Vormieter oder einem Stein auf der Autobahn erklären.
Die Autovermietung hat in weniger als 24Std einen Gutachter einbestellt, der den Schaden und die Reparaturkosten auf 755€ bemisst.
Jetzt ist meine Frage ob das in irgendeiner Weise anfechtbar ist oder nicht? Ich finde 10% des Neuwagenpreises recht hoch.