Eine Frage die mich schon einige Zeit beschäftigt ist folgende:

Die Abtreibung eines lebenden Kindes ist ja heutzutage leider Standart. Hat ein Arzt, und dabei interessiere ich mich eher für Ärzte, die in einem Ausbildungsverhältnis bzw. Angestelltenverhältnis stehen, ein konsequenzenloses Recht auf die Verweigerung dieses Eingriffs aus Gewissensgründen, oder muss er damit rechnen, dass er nach einer Verweigerung rausgeschmissen wird.

Ich weiß, dass Assistenzärzte, welche die Facharztausbildung zum Gynäkologen machen, solche Abtreibungen durchführen (müssen?), sonnst hätte ich die Frage nicht gestellt.

Worauf ich hinauswill. Ist ein solcher Eingriff vom Arzt immer freiwillig oder gibt es Druck von der Klinikleitung, Chefarzt, Kollegen.

Katholische Einrichtungen lasse ich mal außen vor, da diese nur einen Bruchteil der Versorgung abdecken.

Und startet bitte keine Diskussion über Zellhaufen und Föten ich habe bewusst das Wort Kind gewählt, und es geht mir auch nur um lebendige. Dass man tote Föten zum Schutz der Mutter abtreiben muss ist mir klar.

Vielen Dank