Einige unserer Lieferanten nicht alle aber einige schicken uns seit einiger Zeit die Rechnungen in zweifacher Ausführung.. -Gibt es dafür eine neue Vorschrift ? -Müssen wir eventuell sogar unsere Ausgangsrechnung fortan in doppelter Ausführung versenden? Mir ist dieser Fall nur von Eingangsrechnungen aus dem Ausland bekannt, damit ein Exemplar für die Intrahandelsstatistik verwendet werden kann.