Hallo, mein Exschwager hatte ein Alkoholproblem und wurde 1995 das 1. mal erwischt. Das 2. mal 2005 mit 1,1 Promille. Führerscheinentzug jedes mal für 1 Jahr. Nun ist er trocken und würde gerne wissen, wann der Eintrag in Flensburg gelöscht wird und ob er eine MPU machen muß. Hinzu kommt, daß er Franzose ist, aber seit Jahrzehnten in Deutschland wohnt und er in Frankreich auch fahren darf. Da ich mich darin auch nicht auskenne wende ich mich an Euch. Muß er, damit er auch in Deutschland wieder seinen französischen Führerschein benutzen kann, erst zur MPU und was muß er sonst noch beachten??? Wäre nett, von jemandem eine hilfreiche Antwort zu bekommen. Habe zwar gegooglet, aber da steht einmal etwas von 10 Jahren und dann wieder von 5 Jahren, nun blicke ich es überhaupt nichts mehr, da viele Einträge auch überholt sein werden (z.B. von 2003 oder so) Danke im Voraus Angelika