Also ein Taxifahrer hat immernoch eine Führsorgepflicht gegenüber Fahrgästen. Wenn z.B. eine Frau mit Säugling in ein Taxi ohne Babyschale einsteigt, muss dee Taxifahrer eins mit Babyschale organisieren und warten bis dieser eintrifft. Oder wenn man einen Betrunkenen auf der Landstraße auf dessen Verlangen rauslässt, muss der Taxifahrer die Polizei informieren und ihn mit dem Auto begleiten, bis die Polizei eintrifft. Ich gehe davon aus, dass der Taxifahrer einen Krankenwagen organsieren könnte, wenn er sich unsicher ist. Ich würde das bei meinen Kunden machen.

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Wieso kommen die dann überhaupt, wenn es aus Ihrer Dicht kein Notfall ist? Kann doch die Leitstelle auch beurteilen....

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Wie schon erwähnt worden ist, musst niemand das erste Taxi nehmen. Es ist auch kein ungeschriebenes Gesetz unter den Taxifahrern. Es kommt schonmal vor, dass Fahrgäste fragen, ob sie bei mir einsteigen dürfen, obwohl ich nicht der Erste bin. Meine Antwort ist immer: "Ja, natürlich." Der Grund ist dann, weil mein Auto stehst sauber ist. Und dafür bekomme ich keinen Ärger mit den anderen Fahrern. Wenn sich doch jemand einmischt, nehme ich den Fahrgast in Schutz und sage: " Lieber Kollege, der Fahrgast darf sich das Auto aussuchen!" Dann ist zu 99,9% Ruhe. Das ist auch nicht unkollegial. Denn es kommt auch vor, dass ich ganz vorne stehe, der Fahrgast meint: "Ich muss kurz um die Ecke, ich weiß sie warten lange, macht es Ihnen was aus wenn ich den Kollegen ganz hinten nehme, der ist nämlich gerade erst reingefahren." Dann sage ich auch: "Sie können gerne bei mir oder mit jedem beliebigen Kollegen fahren, das ist Ihr gutes Recht. Ich bin Ihnen auch nicht böse wenn Sie mit mir mal um die Ecke müssen, denn dafür bin ich da." Da bin ich froh, wenn der Fahrgast mitdenkt und der Kollege am Ende der Reihe sollte auch nicht unglücklich sein.

Kurz gesagt: Fahrgäste haben das Recht sich das Auto auszusuchen und das ist auch gut so.

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In der Taxitarifordnung der Landeshaupstadt München ist es so geregelt, dass der Taxameter erst eingeschaltet werden darf, wenn sich der Taxifahrer mit dem Fahrfast über seine Ankunft am Bestellort verständigt darf (Paragraph 2 Abs. 6 Taxitarifordnung Landeshauptstadt München Stand 1.12.2013). Das sieht in der Praxis so aus: Du bestellst ein Taxi, der Fahrer klingelt an der Haustüre und informiert dich über die seine Ankunft, dann läuft er zurück zum Fahrzeug und schaltet das Taxameter ein. Das bedeutet, du hast ein Anrecht darauf, dass du über die Ankunft des Taxis informiert wirst! Anders sieht es bei Vorbestellungen aus: Du bestelltst ein Taxi für z.B. 16:30 Uhr. Der Taxifahrer ist um 16:20 Uhr schon da, darf erst ab 16:30 Uhr das Taxameter einschalten. Er könnte, muss es aber nicht, dich über die Ankunft um 16:30 Uhr informieren (Ich mache es aber bei meinen Fahrgästen trotzdem), darf aber sobald die Uhr 16:30Uhr anzeigt, das Taxameter schon laufen lassen. Das alles kann aber woanders anders geregelt sein. Deshalb sind alle Taxis verpflichtet, die gültige Taxitarifordnung beizuführen und auf verlangen vorzuzeigen.

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