Ich bin Psychotherapeutin HP und könnte bei einer Freundin deren Praxisraum mitbenutzen. Wir hätten jetzt gerne gewusst, wer die Haftpflicht trägt, wenn meinem Klienten in den Räumlichkeiten oder auf dem Grundstück meiner Freundin ein Unfall passiert. Die Eigentümerin oder ich als Nutzer der Räumlichkeiten? Ist es möglich, dass ich während der Zeit die Haftung übernehme?