Als Landwirtschaftlicher Unternehmer in Baden Württemberg viel im Rahmen von Sturm- und Käferschäden Holz an. Die Lagerung erfolgt auf Empfehlung der Forstverwaltung im Abstand von 300m zum Wald um den Käferbefall auszuschließen- auf einer Grünlandfläche. Die Menge ist kleiner 20m3 und erfolgte in Holzbündeln. Die Holzbündel sind ca 1m hoch. Die Menge entspricht dem Eigenbedarf. Das Lagergrundstück ist von Grünland umgeben.

Wie groß muss der Grenzabstand zum angrenzenden Grundstück sein?

Gibt es Beschränkungen im Bezug auf Lagermenge und Fläche?

Gibt es grundsätzliche Anforderung an die Lagerung von Holz im Aussenbereich?

Vielen Dank