Hallo, Vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, meine Mutter bezog Grundsicherung zu Ihrer Witwenrente es wurden auch immer die Heizkosten Nachzahlung vom Amt übernommen, jetzt ist meine Mutter am 01.02.2014 verstorben ,die Heizkosten Abrechnung für das Jahr 2013 ist jetzt im Juni gekommen ( Nachzahlung 283 € ) habe diese beim Grundsicherungsamt eingereicht bekam ich am nächsten Tag zurück mit dem Vermerk wird abgelehnt da kein Anspruch mehr besteht durch den Tod , was ich nicht verstehe denn die Abrechnung ist von 2013 wo meinen Mutter noch lebte und auch Grundsicherung bekam. Danke im voraus für die Antworten.