Sehr geehrte Damen und Herren, ich hole etwas in der Fragestellung aus, um die Situation korrekt zu erläutern: wir sind Eigentümer einer Dachgeschosswohnung in einem Haus (Baujahr 1908) mit 4 Eigentümerparteien. Der Kauf der Wohnung war bereits im Jahr 2006. Die Teilungserklärung, die uns ( und den anderen Parteien) beim Kauf der Wohnung gegeben wurde, ist fehlerhaft in folgenden Punkten: 1. Für die Wohnung eines Miteigentümers wurde eine Treppe von der Wohnfläche abgezogen, die nicht existiert. 2. bzgl. unserer DG-Wohnung wurde das letzte Treppenpodest durch eine Eingangstür abgetrennt, um 2 Wohnungen zu einer abgeschlossenen Einheit zu verbinden, dieser entstandene Wohnungsflur ist nicht eingetragen, theoretisch kann ein Miteigentümer verlangen, dass die Tür wegkommt. 3. Der über der DG-Wohnung befindliche Spitzboden, der von einem Zimmer der Wohnung mittels Treppe erschlossen wurde wie folgt behandelt: In der Teilungserklärung war er als Gemeinschaftsfläche ausgewiesen. Da wir beim Kauf erwirken wollten, dass der Spitzboden zu unserer Wohnung gehört bzw. ein Sondernutzungsrecht vorgesehen wird, haben wir dies im Zuge der Kaufverhandlungen angesprochen. Im Kaufvertrag steht nun folgendes: .."Die Erschienen sind sich darüber einig, daß zum Kaufgegenstand ein Spitzboden gehört, der ausschließlich vom Eigentümer der Dachgeschoßwohnung genutzt werden soll (...) Der Notar wies die Erschienenen darauf hin, daß die Teilungserklärung hinsichtlich des Spitzbodens (....) geändert werden muß." Leider steht nicht dabei, wer die Teilungserklärung zu ändern hat ! In der Teilungserklärung, die unserem Kaufvertrag beigelegt wurde (nur als Kopie, kein beglaubigtes Original), ist er quasi gar nicht berücksichtigt ( keiner Wohnung zugeordnet und auch nicht als Gemeinschaftseigentum gekennzeichnet). Die anderen Miteigentümer (die früher gekauft haben als wir) haben in ihren Teilungserklärungen jedoch noch die Eintragung als Gemeinschaftseigentum! SO, jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Unsere Miteigentümer wollen, dass die Teilungserklärung geändert wird. Sie argumentieren, dadurch das wir im Dachgeschoss bei Verkauf oder Umbau des Spitzbodens ein rechtliches Problem haben, sind wir dafür verantwortlich und sollen deshalb die gesamten Kosten alleine tragen. - Ist das so in Ordnung, oder müssen wir die Änderungen von der Eigentümergemeinschaft finanzieren (oder sogar vom ehemaligen Eigentümer)? - Welchen Kostenumfang muss man dafür einkalkulieren?

Vielen Dank für die Unterstützung !