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Hier mal die Antwort direkt von iStock... Zum Glück gibt es ja nicht nur die Lizenzvereinbarung auf Deutsch, sondern seit 2 Jahren auch ein Büro in Berlin... Also, geschrieben steht, dass bei der Nutzung des Contents für redaktionelle Zwecke dieser Bildnachweis zu erfolgen hat: ©iStockphoto.com/Mitgliedsname des Künstlers Oft sieht man auch einfach nur den ersten Teil, ohne Künstler. Was natürlich schade für die Fotografen ist - und eine entgangene Werbewirkung. Das Ganze jedenfalls ist nicht iStock-spezifisch, sondern im deutschen Urheberrecht begründet. Alle redaktionellen Angebote (auch Webseiten) müssen ein Impressum führen, und es reicht auch, wenn dort der Bildnachweis geführt wird. Grüße von iStock in Berlin.