Hallo!

Mein Insolvenzverfahren (Firma, nicht Privatinsolvenz) ist Anfang des Jahres eröffnet worden.

Ich habe heute einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Leider verstehe ich nicht alles und kann meinen Insolvenzverwalter nicht fragen, da er sich leider nicht besonders um Fragen kümmert die ich Ihm stelle.

U.a. steht hier.....sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.12.21. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Rang bestritten wird.

Rechtsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RpflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.

Sorry, schon mal das ich, wenn Antworten heute noch kommen nicht gleich reagiere. Ich bin erst Morgen wieder am PC Online.

Danke schon mal im Voraus für deine Zeit!