Hallo,

Ich habe meine Bewerbung für die Polizei (Bayern) soweit fertig, eine Frage habe ich allerdings noch unbeantwortet gelassen. "Strafanzeige, Ermittlungsverfahren?" kann man beide nur mit "Ja" oder "Nein" beantworten.

Vor etwas einem halben Jahr habe ich eine Dummheit gemacht. Ich habe etwas verkauft was ich nicht besitzt habe. Nach einer Anzeige und einem Gespräch mit der Polizei und dem Opfer, bekam ich einen Brief in dem Stand das beide Verfahren (Strafanzeige und Ermittlungsverfahren) eingestellt wurden. Es kam nie zu einem Gerichtsthermin und auch eine Sozialstunden oder ähnliches wurden nicht verlangt.

Muss ich bei der Bewerbung angeben das ich ein Ermittlungsverfahren/Strafverfahren Verfahren hatte auch wenn es eingestellt wurde?

MFG