Da ich nicht immer die Lust habe, mein Fahrrad in den Keller zu tragen, parkte ich es oftmals auf dem Hof. Dies wurde mir dann von der Eigentümergemeinschaft (in meinem Mehrfamilienhaus bin ich der Einzige, der zur Miete wohnt) untersagt, woraufhin ich mein Rad seit geraumer Zeit vor dem Haus abstelle. Nun möchte man mir auch das untersagen, weil mein Rad manchmal bei Wind umfällt, und dies dann aussehe, "wie auf einem Schrottplatz." Nun wäre es sicherlich die einfachste Möglichkeit, wenn ich mein Rad Abends in den Keller bringe, aber das sollte doch mir überlassen bleiben. Ich werde hier ständig mit irgendwelchen Regeln konfrontiert und fühle mich fast schon gemobbt. Irgendwann ist auch mal gut, sage ich mir. Doch bevor ich mich dahingehend äußere, dass ich der Anweisung nicht folge leisten werde, möchte ich mich gerne absichern. Habe ich das Recht, mein Rad vor dem Haus abzustellen? Ich weiß auch nicht, ob es einen Vermerk in der Hausordnung gibt, die aber schnell geändert werden könnte. Aber selbst wenn es dort stehen würde, ist es wirksam?

Zu den Gegebenheiten: Vor dem Haus ist eine Wiese und ein ca. 5 Meter langer und 3 Meter breiter Weg, der zum Hauseingang führt. Mein Rad steht seitlich auf diesem Weg. Vor der Wiese, auf dem Bürgersteig, wäre kein Platz.