Hi, eine Rechtspflegerausbildung ist mit einem Jurastudium nur annähernd zu vergleichen. Am bestens machst du dich bei dem für dein Bundesland zuständigen Justizministerium mal schlau, per Internet oder mal ne Anfrage. Dann brauchst du nicht in Blaue hinein zu grübeln und zu raten. Wenn du dann immer noch meinst, das machen zu wollen, kann ich dir ein Praktikum an einem Gericht sehr empfehlen. Dort erhältst du dann einen Einblick in die "arbeitswelt" eines Rechtspflegers. Für die Ausbildung zum Rechtspfleger musst du schon ziemlich fit sein. Am liebsten wollen die Abiturienten. Die Tests sind nicht ohne, das stimmt. Auch die Ausbildung selbst ist sehr umfangreich und kann stellenweise sehr "trocken und theoretisch" sein. Du musst wissen, ob dir das liegt, Gesetzte auf ein einen Sachverhalt anzuwenden. Mit der EInstellung wird man Beamter, das stimmt, aber eben nur Beamter auf Widerruf. Das heißt, wenn du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst, fliegst du raus und bist kein Beamter mehr. Aber wie gesagt, erkundige dich doch einfach beim Justizministerium deines Bundeslandes.

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