Eine Person hat mich wegen Unterschlagung angezeigt was ich überhaupt nicht begangen habe. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 eingestellt mit dem Hinweis im Wiederholungsfalle könne ich nicht mir einer erneuten Einstellung rechnen. Ich hab mir nichts vorzuverfen, da ich so etwas nicht begangen habe. Nun möchte ich gegen die Einstellung etwas unternehmen. Was könnte ich dagegen machen.