Hallo,

folgender Sachverhalt: Der Onkel meiner Frau ist kürzlich verstorben und hinterlässt nur Schulden. Dieser hat insgesamt noch fünf Geschwister. Das sechste, der Vater meiner Frau ist bereits lange tot (und wir hatten mit dieser Familie absolut nichts zu tun!).

Nun habe ich folgendes gelesen: Wenn der Erbberechtigte Tot ist, geht sein Anteil auf dessen Kinder über.

Frage 1: stimmt das?

Frage 2: Wenn ja, ist meine Frau als Nichte des verstorbenen auch für Beerdigungskosten von ihren Onkel und Tanten (die die Beerdigung organisieren) heranziehbar; auch, wenn sie natürlich das Erbe auf Grund der Schulden ausschlagen wird?

Danke im Voraus!