Ich war gerade zu gast bei Freunden. Dabei parkte ich auf einer, für ca 10 fahrzeuge gedachten, Stellfläche welche an den öffendlichen strassenraum angrenzt und durch ihre bauform(rasengittersteine) als kfz stellfläche gekennzeichnet ist. Durch nichts war für mich zu erkennen das dies "privatparkplätze" sind; kein Tor kein Pfosten und kein Schild weisen darauf hin. Recht unfreundlich wurde ich ,unter der "Androhung man würde mich sonst abschleppen lassen" , aufgefordert den parkplatz sofort zu räumen. Um des "Burgfriedens" willen parkte ich um da noch genügend ausweichmöglickeiten vorhanden waren. Höflich wies ich darauf hin das dies für mich nicht als privatgrund respektive private stellfläche zu erkennen sei und das wenn man mich hätte abschläppen lassen der rechtsstreit am brennen währe...worauf ich lapidar zur antwort bekahm das ich nicht der erste sei ,das das grundstück durch (eine zur strasse gehörenden) abflussrinne eindeutig als "privat" gekennzeichnet sei, und das die abgeschleppten dies bissher zahlen mussten... Im gehen fiel mir dann auf das einige stellflächen mit einem kleinen blauen schild als privat gekennzeichnet sind jedoch nicht der auf welchem ich stand. nun meine Frage: WAS MUSS GEGEBEN SEIN DAMIT EIN PRIVATPARKPLATZ ALS SOLCHER ZU BEACHTEN IST UND WANN KANN MAN MICH DORT ABSCHLEPPEN LASSEN???