dann nimm dir einen nebenjob. mein ex erhält nur alg2 und wurde vom gericht verdonnert monatlich 225 euro zu bezahlen und das liegt weit unter dem selbstbehalt von 770 euro. auch das kann passieren. eine abänderung ist nicht möglich.
du hättest diesen hausbesuch ablehnen sollen. dein freund hat seine eigene wohnung und ist dort gemeldet, du hast deine wohnung. bist dort gemeldet. alles andere geht sie nichts an. egal wie oft er umgang mit seinem kind hat oder bei dir schläft oder sich mit dir trifft. ihr seit immer noch keine bg.
ist das das problem des jobcenters oder deines. du kannst dir ein fahrrad besorgen, dann ist es überhaupt kein problem. du wärest bei 2km in weniger als fünf min. auf arbeit. ansonsten kann man die strecke auch in 20 min. einfach laufen. noch weniger ein problem. bevor es zu einer sanktion kommt bekommst du erstmal ein anhörungsanschreiben in dem du dich äußern kannst zu dem sachverhalt. also bewirb dich auf die stellen die du genannt bekommst und geh deinen pflichten nach. wenn nicht, dann musst du halt vom dorf in die stadt ziehen. wenn du deinen pflichten nachkommst, dann wird dich auch keiner sanktionieren.
ist völlig problemlos. in der regel fängt man mit drei monaten an. zwar nicht mit getreidebrei sondern ehr mit möhren, aber wenn er es verträgt, was spricht dagegen.
wenn er das so berechnen lassen hat, dann ist es wohl so. zudem könntest du das selbst nachprüfen lassen. für deinen sohn seit ihr als eltern beide unterhaltspflichtig. könnte also sein, dass du für diesen auch mit zur kasse gebeten wirst.
garnicht. find ich gut das er endlich den weg findet und es jemanden in die hände gibt der dir helfen wird es deinen eltern zu sagen
das ist das einzig richtige was sie da tut. wenn sie clever war und recht zügig, dann kann sie komplikationslos mit der abtreibungspille die schwangerschaft beenden lassen. das geht aber nur bis zur 7. woche. danach muss das kind abgesaugt oder ausgeschabt werden.
sag deiner lerherin du hast einen ganz tollen bmi genau in der mitte und hast ein ideales normalgewicht.
bei den muppets
aber die hausschuhe fetzen
jon oder nathan
4,20 euro bei amazon.de
http://www.amazon.de/Smiffys-33459-Wei%C3%9Fe-Gamaschen-Herren/dp/B002RC6IG4/ref=sr_1_11?ie=UTF8&qid=1350503863&sr=8-11
egal was is. es ist vorbei. wie willst du das beweisen. hat einer gefilmt?
for the win oder auch for the world
hm es kann natürlich auch heißen f*ck the world
die deutsche bahn hat ein servicetelefon wo man jetzt anrufen kann um so etwas zu erfragen. hier ist nicht die auskunft. ansonsten kannst du auch gern selbst zum servicepoint gehen und dich dort informieren. auch auf den seiten der deutschen bahn soll es ganz tolle informationen geben.
du kannst ein in ein mutterkindheim gehen. dort wird das baby tagsüber betreut während du in die schule weiter gehst. informiere dich einfach bei profamilia. du erhältst , unterhalt vom kindesvater für dich und das baby, vielleicht wohngeld, kindergeld für dich und baby. im mutterkindheim lernst du erwachsen zu werden, deinen tagesablauf mit baby zu regeln etc. du kannst 8 wochen nach der geburt wieder in die schule gehen u. verpasst wenigstens nix weiter.
nimm dein kind an die hand und räum aus. macht fotos von richtig tollem spielzeug und verkauft es bei ebay. die weniger schönen sachen kannst du in die caritas tonne machen und das andere kommt in den müll. den erlös von ebay schenk deiner tochter aufs sparbuch, dann kann sie sich neue dinge kaufen.
was hat er dir denn angetan, dass du ihn nicht sehen willst? er hat das recht auf umgang und das kannst du ihm nicht verwehren. er wird dich wenn nötig gerichtlich zwingen. du kannst gerne was dazu beim richter sagen. ob dieser das genauso sieht ist eine andere sache. deine schwester hat kein mitspracherecht.
2013 ist schon arg spät, aber 3,5 jahre ist definitiv zu spät. was er bis dahin nicht gelernt hat wird er nie im leben lernen.
so ein gesetz gibt es nicht. das gesetz sind deine eltern. wenn die festlegen, dass du um 24 uhr zu hause sein musst, dann ist das so. wenn du später kommst, dann gibts durch deine persönlichen gesetzgeber konsequenzen.
darfen darfst du viel, aber bekommen wirst du es nicht. du hast nur anspruch auf einen halben kinderfreibetrag für das kind was auch deines ist. ansonstne kann die frau sich die kinderfreibeträge der kinder auf ihre karte setzen lassen, wenn er nicht zahlt.