Wir haben ein Grundstück in hanglage . Unser linker Nachbar auch, liegt aber tiefer. Jetzt gräbt er an der grundstucksgrenze zu uns, wo langsam leicht unser Hang nachrutscht. Wir sind der meinung, er gräbt ab ... also muss er den Hang sichern und abfangen .
Es war mittlerweile alles mit pflanzen gefestigt Er sagt, fruher...Also vor Baubeginn (vor 5 jahren) wäre der Hang nicht so steil gewesen , also muss er nicht entsprechend abfangen. Es ist ein relativ neues Baugebiet und man hat vor 4-5 jahren hier angefangen zu bauen. Durch die Baugruben im Hang sieht sowieso nichts mehr ganz genauso aus wie vor 5 jahren, vor baubeginn. . Wer hat recht ? Wer muss den Hang sichern und abfangen. Wir waren mit bauen zuerst fertig und wohnen bereits seit 2013 drin, also seit 3 jahren. Der Nachbar seit 2015 und er fängt jetzt an, an der grundstucksgrenze zu werkeln . Er will uns nun eine Frist setzen und auffordern den Hang zu sichern. Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich schon jetzt.