Welche Rolle, nimmt die Heimleitung/ Betreuer eines Heims, in Bezug auf die Kindeserziehung ein, wenn die Eltern weiterhin das Sorgerecht haben? Konkret geht es um eine Wohngruppe - Hilfen zur Erziehung §27 SGBVIII / §34 SGBVIII. Die Eltern haben weiterhin das Sorgerecht. Sind die Mitarbeiter der Wohngruppe dann Erziehungsbeauftragte? Welche §§ greifen da? Und welche Rechte und welche Verantwortung hat die EInrichtung damit? Was darf bespielsweise von der Einrichtung unterschrieben werden (Zeugnisse, Klassenarbeiten,..)? Für was muss eine explizite Erlaubnis der Eltern eingeholt werden (Bewegen in Dreiergruppen, freies selbstständiges Bewegen,..)? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Welche rechtliche Rolle nimmt eine Wohngruppe ein, wenn die Eltern weiterhin das Sorgerecht haben; Was ist ein Erziehungsauftrag?
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