Hallo, wir haben ein Haus mit mehreren Wohnungen. Eine allein wohnende Mieterin hat, ohne uns zu informieren, eine stark pflegebedürftige Frau bei sich aufgenommen.
Das fiel den anderen Mietern auf, insbesondere weil die demente Frau oft laut ruft und stöhnt. Nach schriftlicher Aufforderung samt erneuter Aufforderung hat sie erklärt, dass diese seit aktuell 10 Wochen "zu Besuch" bei ihr sei, dass es sich um ihre Schwiegermutter handele und dass sie bis zum 24.11. bei ihr bleiben würde.
Nun hat sie drei Tage vor dem angekündigten Auszug dieser Frau erklärt, dass sie diese Frau dauerhaft bei sich behalten werde.
Die Mieterin nennt den Sohn dieser Frau "Ex-Mann", wir vermuten, dass sie von ihm geschieden ist.
Eine Zustimmung haben wir nie gegeben. Für die anderen Mieter ist es inzwischen ein echtes Problem, bspw. beim Arbeiten im Homeoffice, und die Situation erscheint uns auch daher bedenklich, weil kein Pflegedienst kommt und die Mieterin keinerlei pflegerische Ausbildung hat. Sie verabreicht der Dame laut eigener Aussage anderen Mietern gegenüber auch nach eigenem Ermessen Beruhigungsmittel, wobei völlig unklar ist, woher sie diese bezieht.
Meine Hauptfrage: Handelt sich um eine "enge Familienangehörige", so sind wir als Vermieter grundsätzlich zustimmungspflichtig, soweit bin ich informiert. Was ist nun, da die Mieterin ja von dem Sohn dieser Frau geschieden ist: gilt die Frau nun noch als "enge Familienangehörige" oder nicht?
Unsere Mieterin will die Mutter ihres Ex-Mannes bei sich aufnehmen - müssen wir zustimmen?
Mieter,
Vermieter