Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der Rundfunkanstalten in Deutschland. Da sie "nicht rechtsfähig" ist, kann man sie rechtlich auch nicht belangen. Ein eigentlich cleveres Konstrukt. Ansprechpartner für Beschwerden, Klagen o.ä. ist die für Dein Bundesland zuständige Landesrundfunkanstalt, also SWR, BR, HR, MDR, ... Am besten persönlich den Intendanten ansprechen, der ist ja auch verantwortlich.

Im übrigen kann jeder in Deutschland willkürlich Rechnungen erstellen und verschicken, das ist noch kein Verbrechen. Wenn man nicht zahlt, muss er es gerichtlich eintreiben, dann ist er in der Beweispflicht. Diese Beweispflicht fällt der GEZ immer leicht, da die Gebührenbeitreibung von den deutschen Gerichten mit Wohlwollen betrachtet wird.

Die GEZ verschickt in der Regel Gebührenbescheide. Wenn dieser nicht stimmen sollte, dann beim Intendanten Widerspruch dagegen einlegen. Wenn man ihnen Arbeit machen will, zuerst ohne Begründung, diese kann man dann nach vier Wochen nachreichen.

Die Frage ist, warum der Gebührenbescheid fehlerhaft ist. Ist man bereits erfasst und hat ein Gerät angemeldet, hat man defacto keine Chance mehr, die Gebühren nicht zu bezahlen.

Mir hat mal einer erzählt, aber das ist, glaube ich illegal, also nicht nachmachen ;-), dass man eine Erstanmeldung hinauszögern kann, indem man sie ganz einfach nicht vornimmt. Wenn ein GEZ-Beauftragter (früher hiessen sie -Mitarbeiter, sind aber nichts anderes, als Drückerkolonnen und OHNE JEDE ORDNUNGSGEWALT) vorbeikommt, kann man ihn wegschicken. Schreiben dieser Mitarbeiter kann man getrost ignorieren, besser noch, über die darin formulierte Hilflosigkeit amüsieren.

Macht man sich dann doch in die Hosen und will anmelden, dann wohnt man genau seit gestern in der Wohnung. Das reicht der GEZ und es kommen auch keine Nachfragen. Aber, wie gesagt, das ist, glaube ich, illegal ;-)

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