Was steht denn in den AGB des Händlers? Ggf. ist da ja angegeben worden, dass der Kunde bei falschen Daten und einer damit einhergehenden Retour die Kosten zu zahlen hat.
Warum möchte der Kunde denn jetzt eine Gutschrift? Hat er den Kaufvertrag widerrufen? Dann würden auch die AGB greifen.