Ich muss nochmal eine FRage zum ABR stellen. Ich möchte mit meinen Kindern (ich habe gerichtlich das alleinige ABR und der Umgang mit der Mutter ist 14-tägig von Freitag bis Sonntag geregelt) über Weihnachten innerhalb von Deutschland zu Verwandten. Darf ich dies rein rechtlich, auch wenn die Kinder dann erst am 26.12. zur Mutter können?

Hier geht es nicht um moralische Fragen, die Kinder wollen ganz klar mit weg fahren!