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Antwort
GG Artikel 6 Absatz 2 reicht, um dich zu entschuldigen!
GG Artikel 6 Absatz 2 reicht, um dich zu entschuldigen!
Nein, die darf man sich nur ab 18 Jahren kaufen und wenn der Verkäufer sich nicht sicher ist, darf er nach dem Ausweis fragen.