Hallo,

undzwar hatte ich einen Brief zur Ladung der Erzwingungshaft erhalten, da ich mein Bußgeld leider nicht komplett eingegangen ist. In dem Brief steht das man spätestens binnen 1 woche nach Zustellung der Zustellung des Briefs die Haft antreten muss, nun ist meine Frage ob der Brief von bedeutung ist, wenn ich die Zahlung aber innerhalb der Woche überwiesen habe, muss ich noch Angst haben das die Polizei vor meiner Tür stehen wird oder ist dies nicht mehr möglich, da ich die Zahlung getätigt habe?