Hallo zusammen,

Ich habe gehört, dass im Juli 2023 neue Regelungen für das Bürgergeld beschlossen wurde. Darunter hieß es, dass Schüler/innen und Student/innen, dessen Eltern Bürgergeld beziehen, bis zu 520€ (Minijob) arbeiten können ohne Abzüge zu bekommen. Bisher war es so dass man einen Freibetrag von 100€ hatte.
Bei mir ist der Fall, dass meine Eltern auf Grund körperliche Probleme das Bürgergeld beziehen. Damit ich etwas zu meinem Taschengeld dazu verdienen möchte und wir besser über die Runden kommen wollte ich ein Minijob ausführen aber dieser sich nicht lohnt wenn gleich wieder 420€ abgezogen werden.

Ich hoffe jemand weiß da besser Bescheid, am besten brauche ich Nachweis oder Quellen wo das drin steht.

Vielen Dank im Voraus