Meine Mutter ist von sich selber aus an mein Handy gegangen und hat meine Whatsapp-Nachrichten gelesen, da ich nie ein Passwort einstelle, weil mich so was auf die Dauer nervt... ist das nicht aber Verletzung vom Briefgeheimnis § 202? Und wenn sie anderen erzählen würde, was sie gelesen hat evtl. gegen § 206 (4)?