Antwort
ich denke grundsätzlich spricht nichts dagegen solange es an einem Ort passiert an dem keine Personen sind welche sich dadurch belästigt fühlen. dennoch sollte dir klar sein das es eine Erregung der Öffentlichkeit ist, welches auch eine Straftat ist. doch wenn du z.b alleine an einem Ort bist, wo kein anderer sich befindet, sollte nichts dagegen sprechen