Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich hatte Januar bis August 2020 einen Werkstudentenjob, bei dem ich im Jahresbrutto rd. 8.000€ verdient habe - also unter dem jährlichen Freibetrag. Hier habe ich keine Steuern, aber Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Zusätzlich habe ich den studentischen Krankenversicherungsbeitrag (mtl. ca. 110€) gezahlt. 

Seit September 2020, im Anschluss an mein Studium, bin ich Vollzeit festangestellt, verdiene entsprechend mehr und habe alle gängigen Abgaben (Steuerklasse 1).

Wenn ich beides auf der Anlage N so angebe, ergibt sich eine Nachzahlung von ca. 450€. Klar, weil ich als Student keine Steuern gezahlt habe und mein Jahreseinkommen insgesamt deutlich über dem Freibetrag liegt. 

Also meine Frage: Muss ich meine Einkünfte aus dem Werkstudentenjob woanders eintragen? Wenn ja wo? Als steuerfreie Einnahmen? Oder wird beides zusammengerechnet und ich müsste nachzahlen, weil der Freibetrag nicht mehr abgedeckt ist?

Außerdem: Von dem Werkstudentenjob habe ich nur die monatlichen Gehaltsabrechnungen vorliegen und am Jahresende keine Lohnsteuerbescheinigung. Kann/ Sollte ich diese beim AG anfordern?

Kann jemand weiterhelfen?